Förderprogramm Stellplatzsatzung

Können bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von baulichen oder sonstigen Anlagen im Geltungsbereich dieses Förderprogramm erforderliche Stellplätze aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht hergestellt werden und wird die Herstellungspflicht durch Zahlung eines Geldbetrages nach der Stellplatzsatzung der Schöfferstadt Gernsheim abgelöst, erfolgt eine Förderung durch einen Zuschuss in Höhe des festgesetzten Ablösebetrages.

Die Förderung startet im Herbst 2018.

 

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