Sanierungssatzung
Innenstadt

Mit der Sanierungssatzung können viele Sanierungen auch für Eigennutzer steuerlich voll geltend gemacht werden (siehe §7 ESTG).

Dies stellt einen attraktiven Baustein in Ihrer Finanzierung dar. Das Förderprogramm gilt für Immobilienbesitzer bei Sanierungen innerhalb der Kernstadt (siehe Karte).

Die Sanierungssatzung tritt im Sommer 2018 in Kraft.